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Weiter:4.30 Was passiert, wenn eine Frau vergewaltigt wurde, wenn sie kein Kind will oder wenn sie krank ist?

4.29 Wie wird eine Abtreibung durchgeführt?

Menschliches Leben

Eine Abtreibung ist eine medizinische Intervention mit der Absicht das sich entwickelnde neue Leben im Mutterleib zu beenden. Bis zu sieben Wochen nach der Befruchtung kann sich eine Frau dazu entscheiden eine Abtreibungspille zu nehmen, um eine Fehlgeburt zu vermeiden.

Nach der zwölften Schwangerschaftswoche kann der Fötus mit einem starken Sauggerät aus dem Mutterleib herausgesaugt werden. Nach der zwölften Woche kann das Baby durch eine Operation entfernt werden. 

Abtreibung ist ein einschneidendes und gewaltsames Verfahren, das durch Medikamente oder chirurgische Verfahren durchgeführt wird.
Die Weisheit der Kirche

Was verbietet das fünfte Gebot?

Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz:

  • den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;
  • die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran;  dieses Vergehen wird mit der Exkommunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;
  • die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;
  • den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden. [KKKK 470]

Warum ist Abtreibung in keiner Entwicklungsphase eines Embryos hinnehmbar?

Das von Gott geschenkte Leben ist Gottes direktes Eigentum; es ist vom ersten Augenblick an heilig  und jedem menschlichen Zugriff entzogen. „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt“ (Jer 1,5).

Gott allein ist der Herr über Leben und Tod. Nicht einmal „mein“ Leben gehört mir. Jedes Kind hat von der Empfängnis an ein Recht auf Leben. Von allem Anfang an ist der ungeborene Mensch eine eigene Person, in deren Rechtskreis niemand von außen eindringen darf, nicht der Staat, kein Arzt, auch nicht die Mutter. Die Klarheit der Kirche ist kein Mangel an Barmherzigkeit; sie möchte vielmehr auf den nicht wieder gutzumachenden Schaden hinweisen, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird. Unschuldiges Leben zu schützen gehört zu den vornehmsten Aufgaben des Staates. Entzieht sich ein Staat dieser Aufgabe, untergräbt er selbst die Grundmauern des Rechtsstaates. [Youcat 383]

Das sagen die Päpste

Den Tod des noch ungeborenen Kindes beschließen außer der Mutter häufig andere Personen. Schuldig sein kann vor allem der Vater des Kindes... auf diese Weise wird die Familie tödlich verletzt und in ihrem Wesen als Liebesgemeinschaft und in ihrer Berufung, »Heiligtum des Lebens« zu sein, entwürdigt. Nicht verschwiegen werden dürfen sodann die Beeinflussungen, die aus dem weiteren Familienverband und von Freunden kommen... Verantwortlich sind auch die Ärzte und das Pflegepersonal... Damit übersteigt die Abtreibung die Verantwortung der einzelnen Personen und den ihnen verursachten Schaden und nimmt eine stark soziale Dimension an. [Papst Johannes Paul II, Evangelium Vitae, n. 59]