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4.41 Kommt man in die Hölle, wenn man Selbstmord begeht?

Das Ende des Lebens

Es ist sehr traurig, wenn sich jemand als letzten Ausweg dazu gezwungen sieht, Selbstmord zu begehen, der ultimativen Verzweiflungstat. Es ist falsch, sein Leben zu beenden. Anstatt das Leben zu schützen, welches man von Gott erhalten hat, beendet man es und begeht eine ernsthafte Sünde. Jedoch kennt nur Gott die wahren Gründe, die einen dazu verleitet haben. In fast allen Fällen ist die Person nicht komplett zurechnungsfähig.

Gott liebt diese Person auch trotz ihrer Verzweiflungstat. Über allem können wir in Gottes Liebe und Barmherzigkeit vertrauen und Ihn im Gebet darum bitten für diese Person einen Platz im Himmel zu reservieren. Zugleich zeigt es auch wie wichtig es ist, dass wir Menschen, die Suizidgedanken haben, helfen das Leben zu schätzen, welches wir unter allen Umständen schützen sollten. 

Wenn du mit diesem Problem zu kämpfen hast oder jemanden kennst, der damit kämpft, dann hole dir Hilfe bei einer Seelsorgestelle.

Suizid ist eine schwere Sünde. Die sich selbst töten, sind oft nicht voll schuldfähig: Wir hoffen und beten, dass sie in den Himmel kommen.
Die Weisheit der Kirche

Was verbietet das fünfte Gebot?

Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz:

  • den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;
  • die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran; dieses Vergehen wird mit der Exkommunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;
  • die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;

den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden. [KKKK 470]

Welche Eingriffe sind durch das Tötungsverbot untersagt?

Untersagt sind der Mord und die Beihilfe zum Mord. Untersagt ist das Morden im Krieg. Untersagt ist die Abtreibung eines Menschen von der Empfängnis an. Untersagt ist die Selbsttötung und die Selbstverstümmelung oder Selbstzerstörung. Untersagt ist auch die Euthanasie, also das Töten von behinderten, kranken und sterbenden Menschen.

Heute wird das Tötungsverbot häufig durch scheinbar humane Argumente unterlaufen. Aber weder Euthanasie noch Abtreibung sind humane Lösungen. Deshalb ist die Kirche in solchen Fragen von letzter Klarheit. Wer immer sich an einer Abtreibung beteiligt, einen anderen Menschen dazu nötigt oder ihm auch nur dazu rät, ist – wie auch bei anderen Vergehen gegen das Leben - automatisch exkommuniziert. Wenn sich ein psychisch kranker Mensch selbst tötet, ist die Verantwortlichkeit dafür nicht selten eingeschränkt und sehr häufig sogar ganz aufgehoben. [Youcat 379]

Das sagen die Päpste

Wie viele traurige Menschen, wie viele traurige Menschen gibt es, die ohne Hoffnung sind! Denkt auch an die vielen jungen Menschen, die, nachdem sie viele Dinge ausprobiert haben, im Leben keinen Sinn finden und als Ausweg den Selbstmord suchen. Wisst ihr, wie viele Selbstmorde junger Menschen es heute in der Welt gibt? Die Zahl ist hoch! Warum? Sie haben keine Hoffnung. Sie haben viel probiert, und die Gesellschaft, die grausam ist – sie ist grausam! –, kann dir keine Hoffnung schenken. Die Hoffnung ist wie die Gnade: Man kann sie nicht kaufen, sie ist ein Geschenk Gottes. Und wir müssen die christliche Hoffnung anbieten durch unser Zeugnis, durch unsere Freiheit, durch unsere Freude. Das Geschenk der Gnade, das Gott uns gibt, bringt Hoffnung. [Papst Franziskus, Ansprache an die Teilnehmer der Pastoraltagung der Diözese Rom, 17. Juni 2013]